von Herrn Thomas Radecke, handelnd unter „Photolium“, Am Hädler 24 a, 97320 Mainstockheim – nachfolgend „Photolium“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Photolium und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Für Verträge mit Photolium gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.3 Angebote von Photolium sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt ist.
1.4 Photolium recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür wird manchmal etwas Zeit benötigt. Der Kunde ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte Photolium nicht binnen sieben Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
1.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Photolium bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Konzeption, Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, insbesondere mit WordPress
- Einrichtung, Anpassung und Betreuung von Onlineshops, insbesondere mit Shopware, einschließlich Erweiterungen und Schnittstellen
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Einrichtung von Google-Unternehmensprofilen
- Einrichtung und Betreuung von Werbekampagnen bei Google Ads
- Gestaltung und Versand von Newslettern
- Wartung und Support von Websites und Onlineshops
- Bereitstellung und Betreuung von Hosting bei Anbietern in Deutschland
- Einweisungen und Schulungen
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Photolium erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Konfiguration, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Photolium nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
2.3 Soweit Photolium entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
2.4 Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Photolium zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Photolium dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Photolium vorher in Textform darauf hingewiesen hat.
2.5 Photolium ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
2.6 Photolium kann sich zur Erbringung der Leistungen Dritter bedienen, insbesondere Hosting-Anbietern sowie Anbietern von Software, Erweiterungen und Themes. Für deren Leistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
2.7 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website oder eines Onlineshops rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
- die Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Datenschutzerklärung und Einwilligungen für Cookies und eingebundene Dienste
- Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB
- Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB
- gegebenenfalls Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Prüfpflichten bei Linksetzung
- Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs, Kommentaren und Chaträumen
- die Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften
- die Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch § 7)
2.8 Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Kunde verantwortlich, soweit Photolium nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden Leistung beauftragt wurde. Eine Rechtsberatung erbringt Photolium nicht. Sollte Photolium ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Photolium berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
2.9 Notwendige Unterbrechungen für Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Photolium wird Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Bei bestehendem Wartungsvertrag reagiert Photolium auf technische Anfragen innerhalb von 48 Stunden. Für die Verfügbarkeit von Hosting-Leistungen gelten die Zusagen des jeweiligen Hosting-Anbieters.
§ 3 Preise und Zahlung
3.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Ist kein Festpreis vereinbart, wird nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Festpreise gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht enthalten, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3.3 Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für:
- Mehraufwand, weil Daten oder Inhalte nicht in digitaler Form geliefert werden
- die notwendige und zumutbare Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
- Aufwand für die Verwaltung von Lizenzen
- beauftragte Test- und Recherchedienstleistungen
- Leistungen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbracht werden
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
3.5 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf ältere Forderungen angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
3.6 Photolium ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Wartungsverträge werden monatlich im Voraus berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.7 Gegen die Ansprüche von Photolium kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
3.8 Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Photolium liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten gemäß Ziffer 2.9.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
4.1 Liefertermine oder -fristen bedürfen der Textform.
4.2 Ist für die Leistung von Photolium die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, in der der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
4.3 Bei Verzögerungen infolge von Änderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der technischen Umgebung des Kunden (z. B. Hosting, Software), soweit sie Photolium nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Plugins, Themes, Schnittstellen) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4.4 Soweit Photolium seine vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für ihn unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Photolium keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4.5 Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
5.1 Der Kunde wird die Leistungen von Photolium unverzüglich abnehmen, sobald Photolium die Abnahmebereitschaft mitteilt.
5.2 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn Photolium die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde nicht innerhalb von 20 Werktagen die Abnahme erklärt oder sie unter Angabe konkreter Mängel verweigert. Die Leistungen gelten ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Photolium damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel beruht.
§ 6 Mitwirkungspflichten
6.1 Der Kunde stellt notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte wie Texte und Bilder, rechtzeitig und in digitaler Form zur Verfügung.
6.2 Überlässt Photolium dem Kunden Entwürfe oder Testversionen mit einer angemessenen Frist zur Prüfung, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Photolium keine Korrekturaufforderung erhält.
6.3 Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Zugänge (z. B. zu Hosting, Domain, Backend, Google-Konten) rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann.
6.4 Sobald Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Website oder des Onlineshops auftreten, informiert der Kunde Photolium unverzüglich, möglichst über das Ticketsystem, unter Angabe von Zeitpunkt und Beschreibung des Fehlers.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Photolium sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
- a) Photolium unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
- b) die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten oder zugänglich zu machen, insbesondere keine strafbaren, gewaltverherrlichenden oder jugendgefährdenden Inhalte, keine Inhalte, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, und keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen;
- c) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Zugangsdaten geheim zu halten;
- d) Photolium die durch die Überprüfung einer Störungsmeldung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
6.6 Verstößt der Kunde in erheblichem Umfang gegen diese Pflichten, ist Photolium nach erfolgloser Abmahnung, bei schwerwiegenden Verstößen auch sofort, berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und betroffene Leistungen zu sperren.
§ 7 Nutzungsrechte
7.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Photolium dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Leistungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarte Verwendung ein. Eine Übertragung dieses Rechts auf Dritte bedarf der Zustimmung von Photolium, die nicht ohne wichtigen Grund verweigert wird.
7.2 Photolium geht bei der Verwendung von Vorlagen und Inhalten des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
7.3 Für Software, Themes, Erweiterungen, Schriften und Bilder Dritter (fremdes Lizenzmaterial) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese können zeitlich beschränkt sein oder sich ändern. Photolium wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, gleichwertiges Material zu verwenden.
7.4 Photolium kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial gegen Vorlage der Abrechnung des Lizenzgebers zuzüglich eines Service-Aufschlags von 5 € in Rechnung stellen.
7.5 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Rahmen der Website bzw. des Onlineshops nutzen. Wird Photolium vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil der Kunde das Lizenzmaterial abweichend davon verwendet hat, so ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
7.6 Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten im Zusammenhang mit den Leistungen von Photolium bekannt, z. B. durch Abmahnungen Dritter, so informiert er Photolium unverzüglich.
7.7 Der Kunde darf die Leistungen von Photolium nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterverkaufen oder untervermieten. Er hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Zugänge durch Dritte entstehen, es sei denn, er weist nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
§ 8 Urhebervermerk und Referenzen
8.1 Photolium ist berechtigt, auf der Website des Kunden einen dezenten Hinweis auf Photolium als Ersteller (z. B. im Footer oder Impressum) mit Link auf photolium.de anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Hinweise auf den Urheber im Programmcode sind unverändert zu belassen.
8.2 Photolium ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website oder den Onlineshop des Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen und darauf zu verlinken, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Mängel der Leistungen werden von Photolium innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Abnahme nach entsprechender Mitteilung des Kunden kostenfrei behoben. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
9.2 Als Mängel gelten Abweichungen von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen.
9.3 Keine Mängel sind Fehler, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter, durch Updates von Software, Themes oder Erweiterungen Dritter oder durch Änderungen beim Hosting-Anbieter entstehen, soweit Photolium diese nicht zu vertreten hat.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9.5 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Erkennen in Textform zu rügen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Mängel sind nach Kräften detailliert zu beschreiben (z. B. durch Fehlermeldungen oder Screenshots).
§ 10 Haftung
10.1 Photolium haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Photolium nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
10.4 Soweit die Haftung von Photolium ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Photolium oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Leistungen entstehen oder dadurch, dass der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt.
§ 11 Datensicherung
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen, insbesondere vor eigenen Änderungen an der Website oder am Onlineshop eine Datensicherung anzufertigen.
11.2 Hat der Kunde einen Wartungsvertrag abgeschlossen, übernimmt Photolium die darin vereinbarten Datensicherungen. Die Pflicht des Kunden nach 11.1 bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Photolium verarbeitet die zur Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlichen Daten des Kunden nach den Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf photolium.de.
12.2 Soweit Photolium im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa bei Wartung, Support oder Hosting, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
12.3 Setzt Photolium Subunternehmer ein, werden diese zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
12.4 Beide Vertragspartner behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Zugangsdaten, Dokumentationen und Quellcode sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
12.5 Photolium weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, die Vervielfältigung von online gestellten Inhalten, insbesondere von Bildern und Grafiken, zu verhindern.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
13.1 Wartungs- und Pflegeverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
13.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Photolium insbesondere vor, wenn der Kunde erheblich gegen § 6 oder § 7 verstößt oder mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist.
13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Kommunikation
14.1 Die Vertragspartner können Erklärungen im Rahmen der gewöhnlichen Vertragsabwicklung per E-Mail oder über das Ticketsystem von Photolium abgeben.
14.2 Für unverschlüsselt übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Zugangsdaten sollen nicht unverschlüsselt per E-Mail übermittelt werden; Photolium stellt auf Wunsch einen sicheren Übertragungsweg zur Verfügung.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Photolium, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026